Safety Data Sheet Article 20419835

SDB-Nr.: 368569 V002.3
Pattex Power Easy
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Allgemeine chemische Charakterisierung:
Basisstoffe der Zubereitung:
Inhaltsstoffangabe gemäß CLP (EG) Nr 1272/2008:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Einatmen:
Frische Luft, bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Hautkontakt:
Verklebte Hautteile nicht auseinanderziehen. Diese können mit einem stumpfen Objekt, wie einem Löffel, nach einem Bad in
warmem Seifenwasser vorsichtig voneinander gelöst werden.
Cyanacrylate geben während des Aushärtens Wärme ab. In seltenen Fällen kann eine große Produktmenge soviel Wärme
produzieren, daß Verbrennungen entstehen.
Nachdem der Klebstoff von der Haut entfernt worden ist, sollten die Verbrennungen wie gewöhnliche Verbrennungen behandelt
werden.
Falls die Lippen versehentlich zusammengeklebt werden, warmes Wasser auf die Lippen auftragen, für größtmögliche Benetzung
mit Speichel und Druck vom Mundinneren sorgen.
Lippen schälen oder rollen bis sie sich lösen. Nicht versuchen, die Lippen mit entgegengesetzten Bewegungen auseinander zu
ziehen.
Augenkontakt:
Wenn das Auge so verklebt ist, daß es nicht geöffnet werden kann, Augenwimpern mit warmem Wasser durch Auflegen eines
nassen Wattebausches lösen
Cyanacrylat härtet am Augenprotein aus, wodurch Tränenfluss ausgelöst wird. Dieser hilft, den Klebstoff wieder zu lösen.
Auge solange bedeckt halten, bis sich der Klebstoff vollständig abgelöst hat, das sind üblicherweise 1 bis 3 Tage.
Auge nicht mit Gewalt öffnen. Medizinische Versorgung veranlassen, wenn feste Partikel des Cyanacrylats unter dem Lid
eingeschlossen sind und dadurch eine Verletzung durch Reibung verursachen.
Verschlucken:
Spülung der Mundhöhle, Trinken von 1-2 Gläsern Wasser, Arzt konsultieren.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten vorhanden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Schaum, Pulver, Wassersprühstrahl/nebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl