Safety data sheet
SDB-Nr.: 390439 V002.1
Pattex Contact lösemittelfrei
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10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Siehe Abschnitt Reaktivität
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine bekannt bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.5. Unverträgliche Materialien
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine bekannt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Allgemeine Angaben zur Toxikologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, eingestuft. Relevante verfügbare
Informationen zu Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Sensibilisierung:
Nach wiederholtem Hautkontakt mit dem Produkt ist eine Allergie nicht auszuschließen.
Akute orale Toxizität:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp
Wert
Aufnahmeweg
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
LD50
53 mg/kg
oral
Ratte
Akute dermale Toxizität:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp
Wert
Aufnahmeweg
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
LD50
660 mg/kg
dermal
Kaninchen
nicht spezifiziert
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Ergebnis
Expositio
nsdauer
Spezies
Methode
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
ätzend
Sensibilisierung der Atemwege/Haut:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Ergebnis
Testtyp
Spezies
Methode
Isothiazolinongemisch 3:1
(CIT/MIT)
55965-84-9
Sensibilisierend
Meerschwei
nchen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Allgemeine Angaben zur Ökologie:
Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Gefahrendaten der Inhaltsstoffe, wie definiert in den Einstufungskriterien für
Gemische für jede Gefahrenklasse in Annex I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, eingestuft. Relevante verfügbare
Informationen zu Gesundheits- und ökologischen Aspekten der Substanzen aus Kapitel 3 werden im Folgenden bereit gestellt.
Nicht ins Abwasser, ins Erdreich oder in Gewässer gelangen lassen.