Certifications 2

SDB-Nr.: 498308 V001.0
Pattex Universal Reparatur Silikon grau
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Österreich
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
ppm
mg/m
3
Werttyp
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
Gesetzliche Liste
Dieisentrioxid
1309-37-1
[EISENOXIDE, EINATEMBARE
FRAKTION]
20
MAK Kurzzeitwert
2x60 Minuten pro Schicht
AT/MAK
Dieisentrioxid
1309-37-1
[EISENOXIDE, ALVEOLENGÄNGIGER
FRAKTION]
10
MAK Kurzzeitwert
2x60 Minuten pro Schicht
AT/MAK
Dieisentrioxid
1309-37-1
[EISENOXIDE, EINATEMBARE
FRAKTION]
10
MAK:
AT/MAK
Dieisentrioxid
1309-37-1
[EISENOXIDE, ALVEOLENGÄNGIGER
FRAKTION]
5
MAK:
AT/MAK
Titandioxid
13463-67-7
[TITANDIOXID (ALVEOLARSTAUB),
ALVEOLENGÄNGIGER FRAKTION]
5
MAK:
AT/MAK
Titandioxid
13463-67-7
[TITANDIOXID (ALVEOLARSTAUB),
ALVEOLENGÄNGIGER FRAKTION]
10
MAK Kurzzeitwert
2x60 Minuten pro Schicht
AT/MAK
Biologischer Grenzwert (BGW):
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Atemschutz:
Nicht erforderlich.
Handschutz:
Für den längeren Kontakt werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk nach EN 374 empfohlen.
Materialstärke > 0,1 mm
Durchbruchzeit > 480 Minuten
Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis deutlich
kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine
arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische und thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik etc.) geprüft
werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers
sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange
abgestimmten Handpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Handschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille.
Der Augenschutz sollte konform zur EN 166 sein.
Körperschutz:
Geeignete Schutzkleidung
Die Schutzkleidung sollte konform zur EN 14605 für Flüssigkeitsspritzer oder zur EN 13982 für Stäube sein.