Operation Manual
Bitte beachten Sie die in diesem Handbuch skizzier-
ten Prüfungen bzw. den unter Umständen nötigen
Tausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker,
Bremsen usw. !
Hinweise für Händler
Fahrräder für die Nutzung auf öffentlichen Wegen
müssen gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-
nung (StVZO) unter anderem mit Licht und Reflek-
toren ausgestattet sein.
Der Händler hat den Endverbraucher
in jedem Fall auf diese Vorschriften
hinzuweisen. Die Anforderungen der
DIN 79100 und des Gerätesicher-
heitsgesetzes sind ebenfalls vom Händler und
Monteur zu berücksichtigen.
Nicht alle Räder werden mit allen entspre-
chenden Anbauteilen ausgeliefert.
Der autorisierte Händler muss das
Rad fahrbereit machen, so dass die
sichere Funktion gewährleistet ist.
Der Händler hat eine Endkontrolle
und eine Probefahrt durchzuführen.
Sachmangelhaftung
und Garantie
Ihr Fachhändler haftet 24 Monate ab Übergabe
für Sachmängel an dem von Ihnen erworbenen
Fahrrad. Innerhalb dieser Frist wird Ihnen der Fach-
händler, der das Rad verkauft hat, evtl. auftretende
Beanstandungen, deren Ursache bereits beim
Übergang des Fahrrades in Ihren Besitz vorhan-
den war, kostenlos reparieren bzw. mangelhafte
Bauteile austauschen. Davon ausgeschlossen sind
Verschleissteile.
Beachten Sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch
(siehe Kapitel „Vor der ersten Fahrt“)!
Für jeden darüber hinaus gehenden Gebrauch bzw.
bei Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen
Anweisungen dieser Bedienungsanleitung und für
die daraus resultierenden Schäden haften Hersteller
und Händler nicht.
Dies gilt insbesondere bei Überladung (siehe
Tabelle „Zulässiges Gesamtgewicht“) und nicht
ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln, so
wie bei der Benutzung in Wettkämpfen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-
Anweisungen in der Bedienungsanleitung, sowie
der Wartungs- und Benutzungshinweise Ihres
Fachhändlers.
Bewahren Sie unbedingt Ihren Kaufbeleg auf. Ohne
Beleg ist die Inanspruchnahme der Gewährleistung
nicht möglich.
i
Anzugs-Drehmomente Sachmangelhaftung und Garantie
Anzugs-Drehmomente
In der Tabelle finden Sie die wichtigsten Anzugs-
Drehmomente. Beachten Sie unbedingt hierzu auch
die beiliegenden Anleitungen oder möglicherweise
auf dem Bauteil aufgedruckte Angaben.
Bauteil Verschraubung Drehmoment
Ausfallende Klemmschrauben 14-16 Nm
Bremshebel Bolzen der Befestig- 6-8 Nm
ungsschelle
Bremse Befestigungsschraube 5-9 Nm
am Rahmensockel
Bremszug-Klemmutter 6-8 Nm
Befestigungsschraube 8-9 Nm
des Bremsschuhs
Nabe Achsmutter Vollachse 30-40 Nm
Achsmuttern Rohloff 32-35 Nm
Bremshebel bei 6-8 Nm
Rücktritt
Kurbelsatz Kurbelschraube 34-44 Nm
Kettenblattschraube 8-11 Nm
Dynamo Befestigungsbolzen 8-10 Nm
am Seitenläufer
Schaltwerk Befestigungsbolzen 8-10 Nm
Zugklemmschraube 4-6 Nm
Umwerfer Befestigungsschraube 5-7 Nm
Zugklemmschraube 5-7 Nm
Schalthebel Schellen-Befestigungs- 6-8 Nm
schraube
Pedal Pedalachse 18-20 Nm
Sattelstütze Befestigungsschraube 9-11 Nm
der Sattelklemmung
Vorbau Lenkerbefestigungs- 12-16 Nm
schraube
Konusspindel 14-19 Nm
Unabhängig von der gesetzlichen Sachmangel-
haftung gewähren wir für die Dauer von 15
Jahren eine Garantie gegen Bruch bei Rahmen
aus Stahl und ungefederten Gabeln.
Die Garantie gilt nur bei Vorlage des Kunden-
Kaufbeleges, aus dem Kaufdatum, Händleradresse,
Modell und Rahmennummer hervorgehen müssen.
Sollte der Rahmen oder die Gabel innerhalb der
Garantiezeit defekt sein, behält sich der Hersteller
vor, das defekte Teil durch ein gleichwertiges Teil
zu ersetzen, bzw. es zu reparieren. Die Garantie
erstreckt sich nur auf das defekte Teil.
Mit der Garantie sind Arbeits- und Transportkosten
sowie durch Defekte verursachte Folgekosten nicht
gedeckt.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß,
Vernachlässigung (mangelnde Pflege und War-
tung), Sturz, Überbelastung durch zu große
Beladung, durch unsachgemäße Montage und Be-
handlung sowie durch Veränderung des Fahrrades
(An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten,
Verwendung von Ersatzteilen, die dem Patria-Origi-
nal nicht entsprechen).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder Überbe-
anspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein
Garantieanspruch.
Im Interesse einer langen Lebensdauer und
Haltbarkeit der Komponenten müssen die Montage-
vorschriften der Hersteller (v. a. Drehmomente bei
Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsin-
tervalle genau eingehalten werden. Bei Nichtein-
haltung der Montagevorschriften und Prüfintervalle
erlischt die Garantie.
- 42 - - 43 -










