Safety data sheet Article 22289317

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
HOTREGA GmbH
Pardur_Schiefer-Kraftreiniger_PA110150_783115_GHS
Überarbeitet am: 07.02.2017 Seite 6 von 8
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Chlorwasserstoffsäure7647-01-0
Akute Fischtoxizität 96 h OECD 203
LC50 4,92
mg/l
Cyprimus carpio
Fettalkoholpolyglykolether127036-24-2
Akute Fischtoxizität 96 h OECD 203
LC50 1-10
mg/l
Zebrabärbling
Akute Bakterientoxizität
(400 mg/l)
OECD 209
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) Eliminationsgrad: Tenside >90%. OECD 301c/ 19d
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es wird keine Anreicherung im Organismus erwartet.
Das Produkt ist wasserlöslich.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
Keine Daten vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Einstufung wurde nach dem
Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Enthält rezepturgemäß keine
Schwermetalle und Verbindungen nach EG-Richtlinie 76/464EWG.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nach Neutralisation und Rücksprache mit der Kläranlage
ins Kanalnetz einleiten.
Abfallschlüssel Produkt
200129
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND
INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH
GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01);
Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler
Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall
150110
Wasser. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt
werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 1789
CHLORWASSERSTOFFSÄURE
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
D - DE Druckdatum: 19.12.2017Revisions-Nr.: 1,06