Operating Instructions
Grafische Symbole an Betriebsmitteln und ihre
Beschreibung
Symbol Bedeutung
Wechselstrom (AC)
Gleichstrom (DC)
Schutzleiter
Potentialausgleich
Funktionserde
Nur zur Verwendung in Innenräumen
Betriebsmittel der Klasse P (Betriebsmittel,
die durch doppelte Isolierung oder verstärkte
Isolierung gegen elektrischen Schlag schüt-
zen.)
"EIN" (Stromversorgung)
"AUS" (Stromversorgung)
Bereitschaft (Stromversorgung)
"EIN"/"AUS" (Stromversorgung;
Druck-Druck-Betätigung)
Vorsicht, Stromschlaggefahr
Entsorgung von Altgeräten (Nur für die Europäische Union
und Länder mit Recyclingsystemen)
A
Dieses Symbol (A), auf den Produkten, der Verpackung und/
oder den Begleitdokumenten, bedeutet, dass gebrauchte
elektrische und elektronische Produkte nicht in den
allgemeinen Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bitte führen Sie alte Produkte zur Behandlung, Aufarbeitung
bzw. zum Recycling gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
den zuständigen Sammelpunkten zu.
Indem Sie diese Produkte ordnungsgemäß entsorgen, helfen
Sie dabei, wertvolle Ressourcen zu schützen und eventuelle
negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und
die Umwelt zu vermeiden.
Für mehr Informationen zu Sammlung und Recycling, wenden
Sie sich bitte an Ihren örtlichen Abfallentsorgungsdienstleister.
Gemäß Landesvorschriften können wegen nicht
ordnungsgemäßer Entsorgung dieses Abfalls Strafgelder
verhängt werden.
Für geschäftliche Nutzer in der Europäischen Union
Wenn Sie elektrische oder elektronische Geräte entsorgen
möchten, wenden Sie sich wegen genauerer Informationen
bitte an Ihren Händler oder Lieferanten.
Informationen zur Entsorgung in Ländern außerhalb der
Europäischen Union
Das obenstehende Symbol (A) ist nur in der Europäischen
Union gültig. Wenn Sie dieses Produkt entsorgen möchten,
erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden oder Ihrem
Händler, welches die ordnungsgemäße Entsorgungsmethode
ist.
1.6 Betrifft nur Indien
Erklärung zur Einhaltung der Anforderungen der
E-Waste- (Management) Vorschriften
Das Produkt stimmt mit den Anforderungen zur Reduzierung
gefährlicher Substanzen der E-Waste-Richtlinien überein.
Anteil gefährlicher Substanzen mit Ausnahme der in Schedule
II der E-Waste-Vorschriften gelisteten Anwendungen:
1. Blei (Pb) – nicht mehr als 0,1 % nach Gewicht.
2. Cadmium (Cd) – nicht mehr als 0,01 % nach Gewicht.
3. Quecksilber (Hg) – nicht mehr als 0,1 % nach Gewicht.
4. Sechswertiges Chrom (Cr6+) – nicht mehr als 0,1 % nach
Gewicht.
5. Polybromierte Biphenyle (PBB) – nicht mehr als 0,1 % nach
Gewicht.
6. Polybromierte Dephenylether (PBDE) – nicht mehr als
0,1 % nach Gewicht.
5
1. Wichtige Informationen










