Safety data sheet Article 25246931
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH) Datum : 06/04/2017 Seite 9/10
Version : Nr. 1 (06/04/2017) Revision : Nr. 15 (06/04/2017)
DURIEU S.A.
OWATROL MARINE D1 - MAD101
12.4. Mobilität im Boden
Enthält flüchtige Bestandteile, die sich in der Luft verteilen.
Enthält eine fest Phase.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Angabe vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Angabe vorhanden.
Deutsche Verordnung zur Klassifizierung der Wassergefährdung (WGK) :
WGK 2 (VwVwS vom 27/07/2005, KBws) : Wassergefährdend.
ABSCHNITT 13 : HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältnis(s) sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle :
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen
Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen :
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Abfallcodes (Entscheidung 2001/573/EG, Richtlinie 2006/12/EWG, Richtlinie 94/31/EWG über gefährliche Abfälle) :
15 01 10 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
08 01 11 * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
ABSCHNITT 14 : ANGABEN ZUM TRANSPORT
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.1. UN-Nummer
-
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
-
14.3. Transportgefahrenklassen
-
14.4. Verpackungsgruppe
-
14.5. Umweltgefahren
-
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
-
ABSCHNITT 15 : RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Informationen bezüglich der Klassifizierung und der Etikettierung sind in Abschnitt 2 A19:
Die folgenden Richtlinien wurden berücksichtigt:
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung als Verordnung (EU) Nr. 2016/1179. (ATP 9)
Informationen bezüglich der Verpackung:
Verpackungen müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein (siehe Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang II, Teil 3).
Verpackungen müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein (siehe Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang II, Teil 3).
- Etikettierung von VOC in Lacken, Farben und Produkten zur Fahrzeugretusche (2004/42/EG) :
Der VOC-Gehalt dieses gebrauchsfertigen Produkts liegt bei maximal 628 g/l.
Der europäische VOC- Grenzwert im gebrauchsfertigen Produkt (Kategorie IIAf) liegt bei maximal 700 g/l (2007/2010).
- Besondere Bestimmungen :
Keine Angabe vorhanden.
- Made under licence of European Label System® MSDS software from InfoDyne - http://www.infodyne.fr -