Safety data sheet Article 25246931

EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH) Datum : 06/04/2017 Seite 3/10
Version : Nr. 1 (06/04/2017) Revision : Nr. 15 (06/04/2017)
DURIEU S.A.
OWATROL MARINE D1 - MAD101
Bei Verschlucken einen Arzt benachrichtigen, damit dieser beurteilt, ob eine Beobachtung und eine stationäre Nachbehandlung erforderlich
sind. Etikett vorzeigen.
Bei Verschlucken nichts zu trinken reichen, kein Erbrechen herbeiführen und sofort mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus bringen. Dem
Arzt das Etikett zeigen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angabe vorhanden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Dieses Produkt ist nicht als entflammbar eingestuft.
5.1. Löschmittel
Im Brandfall spezifische Löschmittel einsetzen. Niemals Wasser verwenden.
Geeignete Löschmittel
Im Brandfall verwenden :
- Sprühwasser oder Wassernebel
- Schaum
- ABC-Pulver
- BC-Pulver
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel
direkter Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht oft dichter, schwarzer Rauch. Die Exposition gegenüber Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
Rauch nicht einatmen.
Im Brandfall kann sich bilden :
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Atemschutzgeräte können notwendig sein.
ABSCHNITT 6 : MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8 befolgen.
Für Nicht-Rettungspersonal
Berührung mit Haut und Augen vermeiden.
Für Rettungspersonal
Das Einsatzpersonal muss mit angemessener persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein (siehe Abschnitt 8).
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Leckagen oder Verschüttetes mit flüssigkeitsbindendem, nicht-brennbarem Material aufhalten und auffangen, z.B.: Sand, Erde,
Universalbindemittel, Diatomeenerde in Fässern zur Entsorgung des Abfalls.
Eindringen in die Kanalisation oder in Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Vorzugsweise mit einem Waschmittel reinigen, keine organischen Lösemittel verwenden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG
Für die Räumlichkeiten, in denen mit dem Gemisch gearbeitet wird, gelten die Vorschriften für Lagerstätten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach jeder Verwendung die Hände waschen.
Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen.
Für angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
Verpackung geschlossen halten.
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