Security Datasheet

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EG-Sicherheitsdatenblatt
Aktuelle Version: 1.0.0, erstellt am: 01.10.2020 Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 01.01.2020 Region: DE
Handelsname: TYREseal Kit OTSK4
2
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen und vor Wieder-
verwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem,
fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt
werden. Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.l
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angaben verfügbar.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl; Trockenlöschmittel; Alkoholbeständiger Schaum
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO); Kohlendioxid (CO2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzanzug tragen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Einsatzkräfte
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung – siehe Abschnitt 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich
gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Schutzanzug tragen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Ab-
schnitt 8. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.