Safety Data Sheet Article 15104877

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.02.2015 überarbeitet am: 17.02.2015Versionsnummer 14
Handelsname:
Osmo Einmal-Lasur HS Plus
(Fortsetzung von Seite 2)
40.0.10
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen
und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
Den Betroffenen nur bei vollem Bewußtsein selbsttätig erbrechen lassen.
4.2 Wichtigste akute und
verzögert auftretende Symptome
und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, schpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl
oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende
Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Warmes Wasser und Reinigungsmittel
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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