Safety Data Sheet Article 20640583
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.02.2015 überarbeitet am: 17.02.2015Versionsnummer 4
Handelsname:
430 Osmo Anti-Rutsch Terrassen-Öl, farblos
(Fortsetzung von Seite 2)
40.0.10
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen
und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Den Betroffenen nur bei vollem Bewußtsein selbsttätig erbrechen lassen.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
4.2 Wichtigste akute und
verzögert auftretende Symptome
und Wirkungen
Kopfschmerz
Benommenheit
4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl
oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Warmes Wasser und Reinigungsmittel
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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