User Manual

SICHERHEIT
Handbuch für Sicherheitsanwendungen Seite -
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1.0 Hintergrund
Die Europäische Union ist einer der weltweit wichtigsten Wirtschaftsräume.
Im Rahmen ihrer täglichen Arbeit werden Jahr für Jahr 4,8 % der in der Industrie Be-
schäftigten (ca. 10 Millionen Personen) Opfer von Betriebsunfällen, 0,17 % aller Be-
schäftigten erleiden gar schwere Verletzungen oder kommen zu Tode (8000 Todesfälle
sind jährlich zu beklagen).
Ursächlich für diese Unfälle sind zum einen Fahrlässigkeit und zum anderen eine unzu-
reichende Maschinensicherheit.
Zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus sowie zur Beseitigung von Handelshemmnis-
sen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurde 1992 mit dem Vertrag von Maast-
richt die Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung eingeleitet.
Die Artikel 100a und 118a (konsolidiert in den Artikeln 95 und 137 des Vertrags von
Amsterdam von 1997) dieses Vertrages regeln die Maschinensicherheit und den Ge-
sundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Dieses Sicherheitshandbuch soll als Leitfaden für die Umsetzung und Einhaltung der
Maschinenrichtlinie 98/37/EG dienen.
Zusätzlich legt die Richtlinie 89/655/EEC (ergänzt durch die Richtlinie 95/63/EG) „Min-
destvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmit-
teln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ Mindestanforderungen an die Arbeitssicherheits-
gesetzgebung in der EU fest.
Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind je nach Anwendung noch weitere Richtlinien zu
beachten (siehe Kapitel 8).
1.1 Notwendigkeit der Maschinensicherheit
Die Sicherheit von Personen, Sachen und Tieren hat bei der Konstruktion, Produktion
und Anwendung von Maschinen oberste Priorität.
Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG legt die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsan-
forderungen an Maschinen und Sicherheitskomponenten fest.
Neben der allgemeinen ethischen Verpflichtung ist die Einhaltung dieser grundlegenden
Anforderungen für den Handel mit und die Anwendung von Maschinen innerhalb der EU
unabdingbar.
Auch nur für die interne Anwendung konstruierte und gebaute Maschinen müssen der
Maschinenrichtlinie entsprechen und das CE-Zeichen tragen.
1.2 Angesprochener Personenkreis
Dieses Sicherheitshandbuch richtet sich an alle Personen, die zu einem beliebigen Zeit-
punkt der Lebensdauer von Maschinen auf irgend eine Weise mit diesen zu tun haben.
Für alle mit der Konstruktion, Herstellung, Anwendung, Wartung und Zulassung von Ma-
schinen befassten Personen dürfte sich dieses Handbuch als nützlich erweisen.
Die folgenden Personengruppen stellen naturgemäß die Hauptzielgruppe dar:
Konstrukteure
Hersteller
Schaltschrankbauer
Monteure
Wartungs- und Servicepersonal
Anwender und Anlagenbetreiber
Händler