User Manual

SICHERHEIT
Handbuch für Sicherheitsanwendungen Seite -
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Parameter S: Schwere der möglichen Verletzung – S1 und S2
Zur Abschätzung des aus einem oder mehreren Ausfällen in den sicherheitsbezogenen
Teilen einer Steuerung resultierenden Risikos wird zwischen leichten (normalerweise
reversiblen) und schweren (normalerweise irreversiblen, einschließlich Tod) Verletzun-
gen unterschieden.
Zur Unterscheidung zwischen S1 und S2 müssen die üblichen Konsequenzen von Unfäl-
len und normale Heilungsprozesse angenommen werden. So würden beispielsweise
Quetschungen und Schnittwunden ohne Komplikationen als S1, der Verlust von Glied-
maßen oder der Tod von Personen als S2 klassifiziert.
Parameter F: Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition – F1 und F2
Für die Entscheidung zwischen F1 und F2 können naturgemäß keine allgemein gültigen
absoluten Angaben gemacht werden. Die folgenden Erläuterungen können jedoch dazu
beitragen, die Entscheidung in Zweifelsfällen zu erleichtern.
Besteht die Gefährdungsexposition häufig oder dauerhaft, ist auf jeden Fall F2 anzu-
wenden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob bei wiederholten Gefährdungsexpositionen
immer dieselbe oder immer andere Personen betroffen sind (z. B. bei Verwendung eines
Aufzugs).
Die Dauer der Gefährdungsexposition muss anhand eines Mittelwerts bewertet werden,
der in Relation zur Gesamtdauer der Maschinennutzung zu setzen ist. Muss beispiels-
weise während des zyklischen Betriebs regelmäßig zwischen die Werkzeuge der Ma-
schine gegriffen werden, um Werkstücke zuzuführen oder zu verschieben, ist F2 anzu-
wenden. Ist jedoch nur von Zeit zu Zeit ein Eingreifen erforderlich, kann F1 angewandt
werden.
Parameter P: Möglichkeit einer Gefährdungsvermeidung – P1 und P2
Beim Eintreten einer Gefährdung ist es wichtig zu wissen, ob diese erkannt werden kann
und ob diese vermieden werden kann, bevor es zu einem Unfall kommt. So ist es bei-
spielsweise eine wichtige Erwägung, ob die Gefährdung anhand ihrer physikalischen
Eigenschaften unmittelbar erkannt werden kann oder ob nur durch technische Mittel
(z. B. Anzeigen) auf die Gefährdung aufmerksam gemacht werden kann. Weitere we-
sentliche Aspekte für die Unterscheidung zwischen P1 und P2 sind:
- Überwachter oder unüberwachter Betrieb
- Bedienung durch Fachkräfte oder durch ungeschultes Personal
- Geschwindigkeit, mit der die Gefährdung eintritt (schnell oder langsam)
- Möglichkeiten der Gefährdungsvermeidung
- Praktische Sicherheitserfahrungen mit dem Prozess
P1 darf nur angewandt werden, wenn eine realistische Change besteht, einen Unfall zu
vermeiden oder seine Auswirkungen zu vermindern. Besteht keine realistische Chance,
beim Eintreten einer Gefährdung einen Unfall zu verhindern, ist auf jeden Fall P2 anzu-
wenden.