Information
c) Frequenzbereiche
Für drahtlose Mikrofone sind Einzelfrequenzen aus den folgenden Frequenzbereichen
zugewiesen:
aa) 30-40 MHz
Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Private Rundfunk-Programmanbieter und
Programmproduzenten, Dienstleister der Veranstaltungstechnik, Jedermann für Hobbyzwecke,
Kongresszentren, Museen, Theater usw.
bb) 174-223 MHz (Fernsehkanäle 5-11)
Der Einsatz außerhalb der in der Frequenzzuteilung angegebenen Gebiete, Gebäude bzw. Räume
oder festen Spielflächen ist nicht zulässig.
Bedarfsträger: Private Rundfunk-Programmanbieter und Programmproduzenten, Dienstleister der
Veranstaltungstechnik, Schauspielhäuser, Theater, Kongreßzentren, Messen und
Mehrzweckhallen, Stadthallen der Städte und Gemeinden, sowie Freilichtbühnen mit festen
Spielflächen im Freien.
cc) 470-606 und 614-790 MHz (Fernsehkanäle 21-37 und 39-60)
Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten für alle aufgeführten Fernsehkanäle
sowie für die Fernsehkanäle 55-60 private Rundfunk-Programmanbieter und
Programmproduzenten, falls deren Bedarf aus bb) nicht gedeckt werden kann.
Sachgebiete >
Telekommunikation >
Regulierung Telekommunikation >
Frequenzordnung >
Frequenzzuteilung (Anträge und Ausfüllhinweise) >
Nichtöffentlicher mobiler Landfunk > Drahtlose
Mikrofone
Letzte Aktualisierung: 05.04.2006
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