Information
Diese Frequenzen sind für professionellen Bedarfsträger aus folgenden Nutzergruppen allgemein
zugeteilt:
Nutzergruppe a und b: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Private Rundfunk-
Programmanbieter und Programmproduzenten.
Nutzergruppe c: Sonstige professionelle Veranstalter, z.B. Bühnen aller Art (auch
Wanderbühnen) oder "Dienstleistern der Veranstaltungstechnik", bei denen die Frequenznutzung
durch Dritte im Beisein der professionellen Veranstalter erfolgt.
Nutzergruppe d: Weitere professionelle Anwender, die die Frequenzen in eigener Verantwortung
nutzen und ihre Mikrofone an verschiedenen Orten zum Einsatz bringen.
Nutzergruppe e: Ausschließlich innerhalb geschlossener Räume für Schauspielhäuser, Theater,
Produktionsstudios, Kongresszentren, Messen, Mehrzweckhallen / Stadthallen der Kreise, Städte
und Gemeinden.
Nutzergruppe f: Regie- und Kommandofunk als sog. "breitbandiger Rückkanal" zur einseitigen
Übertragung von Regie- und Kommandosignalen sowie für das sog. "In-Ear-Monitoring" (am
Ohr getragener Kleinstempfänger für den Liveton, für Regieanweisungen und/oder ähnliches)
bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen.
f) 2400 – 2483,50 MHz
Dieser Frequenzbereich ist der Allgemeinheit u.a. zur Nutzung durch Funkanwendungen geringer
Reichweite zugeteilt. Darunter fallen auch drahtlose Mikrofone.
Zur Übersicht der Allgemeinzuteilungen (mit der Möglichkeit zum Download).
2. Einzelzuteilungen
a) Eine Einzelzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone ist mit dem "Antrag auf
Zuteilung von Frequenzen zur Nutzung für das Betreiben von Funknetzen oder
Funkanlagen des nömL" sowie der Anlage zum Antrag für den Durchsagefunk zu
beantragen. Diese sind bei jeder Außenstelle der Bundesnetzagentur erhältlich. Beide
Formblätter sind auch im PDF-Format abrufbar und ausgefüllt und unterschrieben in
Papierform an die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu senden. Mit der
Frequenzzuteilung werden dem Betreiber eine oder mehrere Betriebsfrequenzen zur Nutzung
zugeteilt.
Die Einzelzuteilungen werden gemäß der Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im
nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) erteilt.
Die Urkunde ist vom Inhaber der Frequenzzuteilung bei der drahtlosen Mikrofonanlage
aufzubewahren und Beauftragten der Bundesnetzagentur oder Polizeibeamten auf Verlangen
vorzuzeigen. Jede Änderung (z.B. Erweiterung) oder ein Standortwechsel ist bei der zuständigen
Außenstelle der Bundesnetzagentur unter Vorlage der Frequenzzuteilungsurkunde zu
beantragen. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen, empfehlen wir Interessenten, sich vor der
Beschaffung entsprechender Geräte beraten zu lassen.
Bei einer zeitweiligen Überlassung von Frequenzzuteilungen müssen Frequenzzuteilungsinhaber
und der zeitweilige Nutzer der Frequenzen einen Vertrag über die Überlassung schließen, den
der tatsächliche Frequenznutzer Bediensteten der Bundesnetzagentur am Ort der
Frequenznutzung vorzeigen können muss (ggf. in Kopie). Diese Vereinbarung muss die
Verpflichtung zur Einhaltung der Zuteilungsbedingungen durch den tatsächlichen
Frequenznutzer, die Namen der Beteiligten und die Dauer der Überlassung enthalten. Die
dauerhafte Übertragung einer Frequenzzuteilung auf einen anderen kann gemäß § 55 Abs. 7
TKG bei der Bundesnetzagentur schriftlich beantragt werden.
b) Gebühren und Beiträge
Für die Frequenzzuteilung bei Einzelzuteilungen sowie für die Aufwendungen für Planung und
Fortschreibung von Frequenznutzungen einschließlich der dazu notwendigen Messungen,
Prüfungen und Verträglichkeitsuntersuchungen werden einmalige Gebühren und jährliche
Beiträge erhoben. Die Höhe der Gebühren und Beiträge bemisst sich nach der
Frequenzgebührenverordnung (FGebV) und der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) in
den jeweils gültigen Fassungen. Die Festsetzung der Gebühren und Beiträge ergeht durch
gesonderten Bescheid. Gebühren- und Beitragsschuldner ist der Zuteilungsinhaber. Derzeit
(Stand August 2005) beträgt die Gebühr für die Zuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch
drahtlose Mikrofone 130,- €. Die Summe aus dem Frequenznutzungsbeitrag und dem
EMV-Beitrag für das Jahr 2005 entsprechend der FSBeitrV beläuft sich auf 9,10 €/Sender.
Bundesnetzagentur | Drahtlose Mikrofone
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6d4516a4dba1b3abf7e073736c...
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