Operation Manual
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DE
Menüfunktionen (Aufnahme Menüs)
7
ART BKT (ART-Belichtungsreihe)
Jedes Mal, wenn der Auslöser gedrückt wird, zeichnet die Kamera mehrere Bilder auf. Jedes
dieser Bilder wird mit einer unterschiedlichen Einstellung des Art-Filters aufgenommen. Sie können
die Belichtungsreihe mit dem Effektfi lter Art für jeden Bildmodus separat ein- oder ausschalten.
• Die Aufzeichnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
• ART BKT kann nicht mit WB BKT oder ISO BKT kombiniert
werden.
ART BKT
Pop Art
Weiches Licht
Lochkamera
Diorama
Weichzeichner
Blasse Farben
Monochrom Film
Zurück
Mehrere Belichtungen in einem einzigen Bild aufzeichnen
(Mehrfachbelichtung)
Zeichnen Sie mehrere Belichtungen in einem einzigen Bild auf, indem Sie die aktuell
für die Bildqualität gewählte Option verwenden.
1
Wählen Sie [Mehrfachbelichtung] im X Aufnahme Menü 2.
2
Passen Sie die Einstellungen an.
Bild Wählen Sie [2F] aus.
Auto EV
Bei der Einstellung [Ein] wird die Helligkeit
der einzelnen Bilder um die Hälfte reduziert,
und die Bilder werden überlagert. Bei der
Einstellung [Aus] werden die Bilder mit der
ursprünglichen Helligkeit der einzelnen
Bilder überlagert.
Überlage-
rung
Bei der Einstellung [Ein] kann ein auf
einer Karte aufgenommenes RAW-Bild mit
mehreren Aufnahmen überlagert und als
separates Bild gespeichert werden. Es wird
insgesamt wird nur ein Bild aufgenommen.
• Während der Mehrfachbelichtung erscheint a auf dem
Monitor.
Mehrfachbelichtung
Bild
Auto Ev
Überlagern Aus
Aus
Aus
Einst.
Zurück
250 F5.6
ISO
400
0.00.0
01:02:0301:02:03
3838
P
3
Machen Sie die Aufnahme.
• Zu Beginn der Aufnahme wird a in grün angezeigt.
• Drücken Sie auf , um die letzte Aufnahme zu löschen.
• Die vorherigen Aufnahmen werden bei der Ansicht durch das Objektiv zur Hilfe beim
Erfassen der nächsten Aufnahme überlagert.
% Tipps
• So überlagern Sie 3 oder mehr Bilder: Wählen Sie RAW für [K] und verwenden Sie die
Option [Überlagern] zum Erstellen von mehrfachen Belichtungen.
• Weitere Informationen zur Überlagerung von RAW-Bildern fi nden Sie unter:
g [Bearb.] (S. 97)










