Safety Data Sheet Article 13497191

BINDULIN-WERK
H. L. Schönleber GmbH
SCHWARZ-PASTE 90702 Fürth
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Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von
Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen
Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z. B. Sand,
Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den
örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern
sammeln (siehe Kapitel 13). Vorzugsweise mit Reinigungsmittel
säubern, möglichst keine Lösemittel benutzen.
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7. Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang:
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in
der Luft und ein Überschreiten der MAK-Grenzwerte vermeiden. Das
Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und
andere Zündquellen ferngehalten werden. Das Material kann sich
elektrostatisch aufladen: Beim Umfüllen ausschließlich geerdete
Rohrleitungen benutzen. Das Tragen antistatischer Kleidung incl.
Schuhwerk wird empfohlen. Funkensichere Werkzeuge verwenden.
Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe, Spritznebel
und Schleifstäube nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken,
rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Wenn sich Personen, unabhängig ob sie selbst spritzlackieren oder
nicht, während des Lackierens innerhalb der Spritzkabine befinden, ist
mit Einwirkung von Aerosolen und Lösemitteldämpfen zu rechnen. Bei
solchen Bedingungen sollte Atemschutz getragen werden, bis die
Lösemittel Dampfkonzentration unter den Luftgrenzwert gefallen ist.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem
Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch.
Lagerung:
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Sofern das Produkt nach VbF klassifziert ist, müssen elektrische
Einrichtungen den Vorschriften der DIN VDE 0165 entsprechen. Böden
müssen den “Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge
elektrostatischer Aufladung“ (ZH 1/200) entsprechen. Behälter dicht
geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein
Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt
untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht
lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern.
Zusammenlagerungshinweise:
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln
fernhalten.