Certifications 2
AquaActiv BioKick
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 43138_43150_51277_50295_50939
Druckdatum: 18.05.2016
Seite 5 von 7
OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Keine Daten verfügbar
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Reiz- und Ätzwirkung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reizwirkung an der Haut: nicht reizend.
Reizwirkung am Auge: nicht reizend.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfü
gbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Produkt ist: nicht sensibilisierend.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfü
gbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine Hinweise auf: In-vitro Mutagenität
Keine Hinweise auf: Cancerogenität
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Es liegen keine Informationen vor.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Keine Daten verfügbar
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht
anwendbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Revisions-Nr.: 1,10
Überarbeitet am: 03.09.2014
D - DE







