Certifications 2

AquaActiv BioKick fresh 500 ml
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 43145_50562
Druckdatum: 28.10.2015 Seite 3 von 7
OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Schützen
gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Behälter trocken halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Explosive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Radioaktive Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Empfohlene Lagerungstemperatur: 20°C / 40°C max.
Schützen gegen: Licht. Hitze. Frost. Feuchtigkeit.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
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Lagerklasse nach TRGS 510:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Luftgrenzwerte: (Staub, allgemein) 10 mg/ m3 ; E: einatembare Staubfraktion
Luftgrenzwerte: (Staub, allgemein ) 3 mg/ m3 ; A: alveolengängige Staubfraktion
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Staubentwicklung vermeiden.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei Staubentwicklung.:
Geeigneter Augenschutz: Staubschutzbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Handschutz
Arbeitsschutzkleidung.
Körperschutz
Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich .
Atemschutz ist erforderlich bei:
Grenzwertüberschreitung
Geeignetes Atemschutzgerät:
Partikelfiltergerät (DIN EN 143).
Filtertyp: P1/2/3
Halbmaske oder Viertelmaske: Maximale Einsatzkonzentration für Stoffe mit Grenzwerten: P1-Filter bis
max. 4-facher Grenzwert; P2-Filter bis max. 10-facher Grenzwert; P3-Filter bis max. 30-facher
Grenzwert.
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Partikelfilter: Maximale Einsatzkonzentration für Stoffe mit
Grenzwerten: P1-Filter bis max. 4-facher Grenzwert; P2-Filter bis max. 15-facher Grenzwert; P3-Filter
bis max. 400-facher Grenzwert.
Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für
den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.
Atemschutz
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 21.02.2014 D - DE