Safety data sheet
AquaActiv AlGo Universal
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 43137_51265_50542_50545
Druckdatum: 28.10.2015
Seite 2 von 8
OASE GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
AnteilBezeichnung
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
REACH-Nr.
217-129-5
< 1 %
Monolinuron (ISO) (vgl. 3-(4-Chlorphenyl)-1-methoxy-1-methylharnstoff)
Xn
- Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R22-48/22-50-53
1746-81-2
Acute Tox. 4, STOT RE 2, Aquatic Acute 1 (M
-Factor = 1), Aquatic Chronic 1; H302 H373
** H400 H410
006-032-00-1
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Das Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe > 0,1% gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 § 59
(REACH).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen. Bei Auftreten von
Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder
anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2). Kohlendioxid. Chlorwasserstoff (HCl). Stickoxide
(NOx).
Revisions-Nr.: 1,00
Überarbeitet am: 07.02.2014
D - DE








