Safety data sheet

Noch GmbH & Co. KG Sicherheitsdatenblatt
D-88239 Wangen im Allgäu Produkt-Nr. 61121 Seite 04
14. Angaben zum Transport:
Dieses Gemisch ist nach den internationalen Transportvorschriften (ADR/RID, IMDG, ICAO/IATA) nicht als gefährlich eingestuft.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
UN-Nummer
n.a.
Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
Transportgefahrenklassen
n.a.
Verpackungsgruppe
n.a.
Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID) n.a.
Marine pollutant n.a.
Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen,
dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist.
Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode -
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr. n.a.
Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäss IBC-Code
nicht anwendbar
15. Vorschriften:
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Biozidrichtlinie (98/8/EG)
biozider Wirkstoff
Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr.
247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1) 0,014 g/kg
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-RL)
VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0,000
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG)
für werdende oder stillende Mütter beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe
fällt nicht unter die TA-Luft.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt.
16. Sonstige Hinweise:
Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
n.a.
Abänderungen gegenüber der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetzt
alle früheren Ausgaben.
Der Inhalt dieses Sicherheitsdatenblattes entspricht unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügt der nationalen sowie der EG-
Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Der Benutzer ist
für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Dieses Sicherheitsdatenblatt beschreibt die
Sicherheitserfordernisse unseres Produktes und stellt keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
Die Angaben sind erforderlich nach Paragraph 14 der Gefahrstoffverordnung vom 26.10.93.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, wurden dem jeweils letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.