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Noch GmbH & Co. KG Sicherheitsdatenblatt
D-88239 Wangen im Allgäu Graskleber Seite 2
05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung:
Löschmittel:
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver, Schaum, Wassersprühstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Der wasserfreie Rückstand kann brennen. Bei Brand können giftige Dämpfe/Gase entstehen. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
.
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Schutzanzug und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser
müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren:
Handhabung und persönliche Schutzausrüstung gemäß Abschnitt 7 und 8 beachten.
Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich, Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung nach Abschnitt 13 zuführen.
07. Handhabung und Lagerung:
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Frostfrei lagern. Empfohlene Lagertemperatur: +15°C bis +25°C.
Im Originalgebinde verschlossen lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Spezifische Endanwendung: #
Bestimmte Verwendungen: siehe Abschnitt 1. Keine weiteren Informationen verfügbar.
08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:
Zu überwachende Parameter:
Keine festgelegt.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen. Für gute Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz:
Normalerweise nicht erforderlich. Bei unzureichender Belüftung, zu starker Geruchsbelästigung oder bei
Auftreten von Aerosolen, Nebeln, Rauchen ist ein nach BGR 190 geeignetes Atemschutzgerät zu tragen.
Handschutz:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs erfolgt nach BGR 195, wonach auch die Kontaktdauer,
mechanische und thermische Belastung zu berücksichtigen sind. Es ist zu beachten, dass die
Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren
deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Durchdringungszeit sein kann.
Empfohlene Handschuhe: Material: Durchdringungszeit: Materialstärke:
Dermatril 740 (KCL) Nitril >= 480 min >= 0,11 mm
Augenschutz:
Schutzbrille mit Seitenschutz.
Körperschutz:
Langärmlige Arbeitskleidung.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe Abschnitt 6 und 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnahmen notwendig.