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Noch GmbH & Co. KG Sicherheitsdatenblatt
D-88239 Wangen im Allgäu Produkt-Nr. 61133 Seite 02
05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung:#
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Sprühstrahl oder Wassernebel, Schaum, Pulver, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei Brand können gefährliche Dämpfe/Gase entstehen:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät, geeigneter Schutzkleidung.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln und entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgen.
06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:#
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen, in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Handhabung und Schutzausrüstung gemäß Abschnitt 7 und 8. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Universalbindemittel) aufnehmen. In geeigneten
Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung nach Abschnitt 13 zuführen
.
07. Handhabung und Lagerung:#
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für ausreichende Belüftung / Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Frostfrei lagern. Empfohlene Lagertemperatur: +15°C bis +25°C.
Im Originalgebinde verschlossen lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.3 Spezifische Endanwendung:
Bestimmte Verwendungen: siehe Abschnitt 1. Keine weiteren Informationen verfügbar.
08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:#
8.1 Zu überwachende Parameter:
Keine festgelegt.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen. Für gute Lüftung / Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz:
Normalerweise nicht erforderlich. Bei unzureichender Belüftung, zu starker Geruchsbelästigung oder bei
Auftreten von Aerosolen, Nebeln, Rauchen ist ein nach DGUV-Regel 112-190 geeignetes Atemschutzgerät
zu tragen.
Handschutz:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs erfolgt nach DGUV-Regel 112-195, wonach auch die
Kontaktdauer, mechanische und thermische Belastung zu berücksichtigen sind. Es ist zu beachten, dass die
Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren
deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Durchdringungszeit sein kann.
Empfohlene Handschuhe: Material: Durchdringungszeit: Materialstärke:
Dermatril 740 (KCL) Nitril >= 480 min >= 0,11 mm
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille.
Körperschutz:
Langärmlige Arbeitsschutzkleidung.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Siehe Abschnitt 6 und 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnahmen notwendig.