Safety data sheet
Gemäß Verordnung (EG) 2015/830
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Nilfisk Rattan & Plastic Cleaner_125300386
Nutzungsbeschränkungen
Das Produkt darf gerwerbsmäßig nicht von jungen Menschen unter 18 Jahren eingesetzt werden. Ev.
Ausnahmen s. Bekanntgabe der Gewerbeaufsicht Nr. 239, vom 6. April 2005 zur Arbeit Jugendlicher.
Bedarf für spezielle Schulung
-
Anderes
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen)
die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der
Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.WGK: nwg
Einstufung und Kennzeichnung siehe Abschnitt 2. Beschränkungen beachten:
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten. Jugendarbeitsschutzgesetz
beachten (Deutsche Vorschrift). Jugendarbeitsschutzverordnung beachten (ArGV 5, SR 822.115,
Schweiz). Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche beachten (SR 822.115.2,
Schweiz). Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 0 % VOC (CH): 0 g/l MAK/BAT: Siehe Abschnitt 8.
Chemikalienverordnung, ChemV beachten (SR 813.11, Schweiz). Chemikalien-Risikoreduktions-
Verordnung, ChemRRV beachten (SR 814.81, Schweiz). Luftreinhalte-Verordnung, LRV beachten (SR
814.318.142.1, Schweiz). Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) beachten
(SR 814.012, Schweiz). VbF (Österreich): Entfällt
Selbsteinstufung: Ja (VwVwS) Flüssigkeit der Klasse B (d.h. Flüssigkeiten, die Wasser in grossen Mengen
verunreinigen können) gem. "Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten" (Schweiz, BAFU,
09.03.2009, (I061-0918)).
Verwendete Quellen
RICHTLINIE 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender
Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS).
VERORDNUNG (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über
Detergenzien.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur
Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (CLP).
VERORDNUNG (EG) 1907/2006 (REACH).
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Nein
3221182277, 6.2.0
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
H-Sätze (Abschnitt 3)
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Identifizierten Verwendungen (Abschnitt 1)
-
Andere Symbole in Abschnitt 2 erwähnten
-
Anderes
Gemäß der Richtlinie (EU) Nr. 1272/2008 (CLP) basiert die Evaluierung der Klassifizierung der Mischung
auf:
Die Klassifizierung der Mischung hinsichtlich der physischen Gefahren basiert auf Versuchsdaten.Es wird
empfohlen, dem tatsächlichen Produktbenutzer dieses Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen. Die
erwähnten Angaben sind nicht als Produktspezifikation zu verwenden.
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt gelten nur für das Produkt in Abschnitt 1 und gelten nicht