Operation Manual

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1)
MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
Übersetzung der Originalanleitung
ATTIX 995-0H/M SD XC Type 22
Entleerung und Wartungsarbeiten, einschließlich Entfernen des
Staubsammlers, dürfen nur durch Befugte durchgeführt werden, die
dabei geeignete Schutzbekleidung tragen. Der Betrieb darf nur er-
folgen, wenn zuvor die komplette Filteranlage eingebaut und geprüft
wurde.
Staubklasse M (mittel). Zu dieser Staubklasse gehören Stäu-
be mit MAK-Werten
1)
> 0,1 mg/m³ sowie Holzstäube. Sauger
dieser Staubklasse werden als Gesamtgerät geprüft. Der
maximale Durchlassgrad beträgt 0,1%, die Entsorgung muss stau-
barm erfolgen.
Staubklasse H (hoch). Zu dieser Staubklasse gehören Stäu-
be mit MAK-Werten
1)
, sämtliche krebserzeugende Stäube
und Stäube, die mit Krankheitserregern behaftet sind. Sau-
ger dieser Staubklasse werden als Gesamtgerät geprüft. Der maxi-
male Durchlassgrad beträgt 0,005%, die Entsorgung muss staubfrei
erfolgen.
Geräte, die in Zone 22 verwendet werden können, sind als
Typ 22 Sicherheitssauger gekennzeichnet.
Diese Geräte eignen sich zur Aufnahme von Staub der
Staubklassen L, M bzw. H.
Zone 22 ist die Bezeichnung für Bereiche, in denen brennbare
Stäube nur kurzzeitig auftreten (d.h. weniger als 10 Stunden pro
Jahr).
Maschinen vom Typ 22 können als Staubabscheider eingesetzt
werden.
Alle Sicherheitssauger müssen über eine Volumenstromüber-
wachung verfügen um eine minimale Luftgeschwindigkeit von
V
min
= 20 m/s sicherzustellen.
Der Sicherheitssauger ATTIX 995-0H/M SD XC Type 22 eignet sich
zur Aufnahme von:
Nicht brennbaren Flüssigkeiten (Flammpunkt 55 °C oder höher).
Sägespänen und die Gesundheit gefährdenden Stäuben, ein-
schließlich Stäuben mit MAK-Werten, Krebs erregende Stäube
und solche, die Keime und Krankheitserreger enthalten.
brennbaren, trockenen Stäuben in Zone 22.
Das Gerät darf nur zum Absaugen eingesetzt werden, wenn sicher-
gestellt ist, dass keine wirksamen Zündquellen eingesaugt werden
können.
Leitfähige Absaugeinrichtungen, z.B. Absaughauben an Maschi-
nen, und leitfähige Teile von Bearbeitungsmaschinen, z.B. Geräte
der Schutzklasse II, die nicht über das Gerät geerdet sind, müssen
zum Vermeiden von elektrostatischer Aufladung anderweitig geer-
det sein.
Beim Auf- oder Absaugen von brennbaren Stäuben in Zone 22 muss