Safety Data Sheet Article 22918824

Druckdatum 19.07.2013, Überarbeitet am 19.07.2013
Version 01
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Turbo Scheiben-Frostschutz Konzentrat -60°C, 3L
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 73153_0713
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
ACHTUNG
Enthält:
1,2-Ethandiol
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H373 Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch
Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Reiniger, 648/2004/EG, enthält:
< 5% anionische Tenside
Duftstoffe HEXYL CINNAMAL
Duftstoffe
2.3
Sonstige Gefahren
Gesundheitsgefahren
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
Umweltgefahren
Das Produkt/der Stoff hat die Wassergefährdungsklasse 1.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
40 - <60
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225
EEC: F, R 11
Ethanol
CAS: 64-17-5, EINECS/ELINCS: 200-578-6, EU-INDEX: 603-002-00-5
10 - <15
GHS/CLP: Acute Tox. 4: H302 - STOT RE 2: H373
EEC: Xn, R 22
1,2-Ethandiol
CAS: 107-21-1, EINECS/ELINCS: 203-473-3, EU-INDEX: 603-027-00-1, ECB-Nr.: 01-2119456816-28-XXXX
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
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