Safety data sheet
Druckdatum 29.01.2015, Überarbeitet am 29.01.2015
Version 04. Ersetzt Version: 03
Seite 4 / 14
INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Lufterfrischer Membran Ocean
GTIN: 4008153745065
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 74506_0613
GHS/CLP: Aquatic Chronic 1: H410, M = 1
EEC: N, R 50/53
<0,3
GHS/CLP: Flam. Liq. 3: H226 - Skin Irrit. 2: H315 - Skin Sens. 1: H317 - Aquatic Acute 1: H400 - Aquatic Chronic
1: H410
EEC: Xi-N, R 10-38-43-50/53
(R)-p-Mentha-1,8-dien (d-LIMONENE)
CAS: 5989-27-5, EINECS/ELINCS: 227-813-5, EU-INDEX: 601-029-00-7
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Kein Erbrechen einleiten.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum.
Löschpulver.
Wassersprühstrahl.
Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur)
aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, info@chemiebuero.de, 140812a
iun01087 DE-AT










