Safety data sheet
Druckdatum 12.01.2016, Überarbeitet am 12.01.2016
Version 04. Ersetzt Version: 03
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Cockpit Quick-Shine
GTIN: 4008153741869
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 74186_0116
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
1 - <5
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225 - Eye Irrit. 2: H319 - STOT SE 3: H336
Propan-2-ol
CAS: 67-63-0, EINECS/ELINCS: 200-661-7, EU-INDEX: 603-117-00-0, Reg-No.: 01-2119457558-25-XXXX
0,1 - <1
GHS/CLP: Acute Tox. 4: H302 H312 - STOT SE 3: H335 - Skin Irrit. 2: H315 - Eye Dam. 1: H318 - Aquatic Acute
1: H400, M = 10
2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol
CAS: 52-51-7, EINECS/ELINCS: 200-143-0, EU-INDEX: 603-085-00-8
0,005 - <0,05
GHS/CLP: Acute Tox. 4: H302 - Skin Irrit. 2: H315 - Eye Dam. 1: H318 - Skin Sens. 1: H317 - Aquatic Acute 1:
H400, M = 1
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
CAS: 2634-33-5, EINECS/ELINCS: 220-120-9, EU-INDEX: 613-088-00-6
Bestandteilekommentar
Keine gefährlichen Bestandteile enthalten.
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
In größerem Maße mit dem Produkt benetzte Kleidung sollte nach Möglichkeit alsbald
gewechselt werden.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Kein Erbrechen einleiten.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum.
Löschpulver.
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, info@chemiebuero.de, 151027
iun01287 DE-AT










