Safety data sheet
Druckdatum 12.02.2016, Überarbeitet am 12.02.2016
Version 05. Ersetzt Version: 04
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Cockpit - Spray Meeresbrise
GTIN: 4008153741586
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 74158_0216
2.3
Sonstige Gefahren
Umweltgefahren
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
1 - <10
GHS/CLP: Flam. Gas 1: H220 - Press. Gas (*): H280
Butan
CAS: 106-97-8, EINECS/ELINCS: 203-448-7, EU-INDEX: 601-004-00-0, Reg-No.: 01-2119474691-32-XXXX
1 - <10
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225 - Eye Irrit. 2: H319 - STOT SE 3: H336
Propan-2-ol
CAS: 67-63-0, EINECS/ELINCS: 200-661-7, EU-INDEX: 603-117-00-0
1 - <5
GHS/CLP: Flam. Gas 1: H220 - Press. Gas (*): H280
Propan
CAS: 74-98-6, EINECS/ELINCS: 200-827-9, EU-INDEX: 601-003-00-5, Reg-No.: 01-2119486944-21-XXXX
Bestandteilekommentar
Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit warmem Wasser abspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Kein Erbrechen einleiten.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kopfschmerz
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Löschpulver.
Alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Berstende Aerosoldosen können mit großer Wucht aus einem Brand herausgeschleudert
werden.
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