Safety data sheet
Druckdatum 23.04.2015, Überarbeitet am 23.04.2015
Version 03. Ersetzt Version: 02
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Metall-Politurpaste
GTIN: 4008153740282
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 74028_1110
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Allergische Reaktionen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Löschpulver.
Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen.
Reste mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel)
aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ABSCHNITT 8+13
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, info@chemiebuero.de, 140812a
iun00830 DE-AT










