Safety data sheet
Druckdatum 08.01.2016, Überarbeitet am 08.01.2016
Version 04. Ersetzt Version: 03
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Teer-/Baumharz-Entfernerspray 250 ml
GTIN: 4008153740237
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 74023_1112
2.3
Sonstige Gefahren
Gesundheitsgefahren
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
50 - <70
GHS/CLP: Asp. Tox. 1: H304
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte
CAS: 64742-47-8, EINECS/ELINCS: 265-149-8, EU-INDEX: 649-422-00-2
20 - <40
GHS/CLP: Flam. Liq. 1: H224
Erdölgase, verflüssigt (< 0,1% 1,3-Butadien)
CAS: 68476-85-7, EINECS/ELINCS: 270-704-2, EU-INDEX: 649-202-00-6
0,1 - <1
GHS/CLP: Acute Tox. 4: H302 - Skin Corr. 1B: H314 - Aquatic Chronic 1: H410
1H-Imidazol-1-ethanol, 4,5-Dihydro-, 2-C15-17-ungesättigte Alkylderivate
CAS: 68937-01-9, EINECS/ELINCS: 273-051-1
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizende Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum.
Löschpulver.
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
Berstende Aerosoldosen können mit großer Wucht aus einem Brand herausgeschleudert
werden.
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