Safety data sheet
Druckdatum 24.02.2016, Überarbeitet am 24.02.2016
Version 03. Ersetzt Version: 02
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Flugrostentferner
GTIN: 4008153739217
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 73921_1113
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
1 - <5
GHS/CLP: Acute Tox. 4: H302 H312
Oxalsäure
CAS: 144-62-7, EINECS/ELINCS: 205-634-3, EU-INDEX: 607-006-00-8
1 - <5
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225
Ethanol
CAS: 64-17-5, EINECS/ELINCS: 200-578-6, EU-INDEX: 603-002-00-5
0,1 - <1
GHS/CLP: Acute Tox. 4: H302 - Eye Dam. 1: H318 - Aquatic Acute 1: H400
Alcohole, C12-15, ethoxyliert
CAS: 68131-39-5, EINECS/ELINCS: 500-195-7
0,1 - <0,5
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225 - Acute Tox. 3: H301 H311 H331 - STOT SE 1: H370
Methanol
CAS: 67-56-1, EINECS/ELINCS: 200-659-6, EU-INDEX: 603-001-00-X, Reg-No.: 01-2119433307-44-XXXX
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Sofortige ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer
heilenden Wunden führen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen einleiten.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Verätzungen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Löschpulver.
Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
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