Safety data sheet
Druckdatum 04.02.2015, Überarbeitet am 04.02.2015
Version 03. Ersetzt Version: 02
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Reifen-Glanz und -Pflege 500ml
GTIN: 4008153738968
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 73896_0708
2.3
Sonstige Gefahren
Gesundheitsgefahren
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Umweltgefahren
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
1 - <5
GHS/CLP: Flam. Gas 1: H220 - Press. Gas (*): H280
EEC: F+, R 12
Propan
CAS: 74-98-6, EINECS/ELINCS: 200-827-9, EU-INDEX: 601-003-00-5
1 - <5
GHS/CLP: Flam. Gas 1: H220 - Press. Gas (*): H280
EEC: F+, R 12
Butan
CAS: 106-97-8, EINECS/ELINCS: 203-448-7, EU-INDEX: 601-004-00-0, ECB-Nr.: 01-2119474691-32-XXXX
0,1 - <1
GHS/CLP: Ox. Sol. 3: H272 - Acute Tox. 3: H301 - Aquatic Acute 1: H400, M = 10
EEC: O-T-N, R 8-25-50
Natriumnitrit
CAS: 7632-00-0, EINECS/ELINCS: 231-555-9, EU-INDEX: 007-010-00-4
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Ärztlichen Rat einholen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizende Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum.
Löschpulver.
Wassersprühstrahl.
Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
Berstende Aerosoldosen können mit großer Wucht aus einem Brand herausgeschleudert
werden.
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