Safety data sheet
Druckdatum 07.01.2014, Überarbeitet am 07.01.2014
Version 01
Seite 2 / 9
INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Brilliant-Glanz
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 72975_1213
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
5 - <15
(2-Methoxymethylethoxy)propanol (EU Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
CAS: 34590-94-8, EINECS/ELINCS: 252-104-2, ECB-Nr.: 01-2119450011-60xxxx
1 - <10
GHS/CLP: Skin Irrit. 2: H315 - Eye Irrit. 2: H319 - Acute Tox. 4: H302 H312 H332
EEC: Xn, R 36/38-20/21/22
2-Butoxyethanol
CAS: 111-76-2, EINECS/ELINCS: 203-905-0, EU-INDEX: 603-014-00-0, ECB-Nr.: 01-2119475108-36-XXXX
Bestandteilekommentar
Keine gefährlichen Bestandteile enthalten.
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Benetzte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Ärztlichen Rat einholen.
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
Übelkeit, Erbrechen.
Reizende Wirkungen
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Löschpulver.
Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte, Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte
Kohlenwasserstoffe
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden.
http://www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, E-Mail info@chemiebuero.de, v. 140107a
iun01176 DE-AT









