Security Datasheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 01.11.2021 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 20.09.2021 / 0001
Tritt in Kraft ab: 01.11.2021
PDF-Druckdatum: 01.11.2021
NIGRIN Bike-Care Fahrradreiniger
Umwelt - Sediment,
Meerwasser
PNEC 0,0386 mg/kg dw
Umwelt - Boden PNEC 0,0185 mg/kg dw
Verbraucher Mensch - oral Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 2,2 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 2,2 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 38 mg/m3
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 9 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 263 mg/m3
Propan-1,2-diol
Anwendungsgebiet Expositionsweg /
Umweltkompartiment
Auswirkung auf die
Gesundheit
Deskripto
r
Wert Einheit Bemerku
ng
Umwelt - Süßwasser PNEC 260 mg/l
Umwelt - Meerwasser PNEC 26 mg/l
Umwelt -
Abwasserbehandlungsanla
ge
PNEC 20000 mg/l
Umwelt - Sediment,
Süßwasser
PNEC 572 mg/kg dw
Umwelt - Sediment,
Meerwasser
PNEC 57,2 mg/kg dw
Umwelt - Boden PNEC 50 mg/kg dw
Umwelt - Wasser,
sporadische
(intermittierende)
Freisetzung
PNEC 183 mg/l
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 213 mg/kg
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 50 mg/m3
Verbraucher Mensch - oral Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 85 mg/kg
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, lokale
Effekte
DNEL 10 mg/m3
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 168 mg/m3
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, lokale
Effekte
DNEL 10 mg/m3
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz
zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
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