Security Datasheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 01.11.2021 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 28.09.2021 / 0001
Tritt in Kraft ab: 01.11.2021
PDF-Druckdatum: 01.11.2021
NIGRIN Bike-Care Ketten Reiniger
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Einatmen der Dämpfe vermeiden.
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nicht auf heißen Oberflächen anwenden.
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Sondervorschriften für Aerosole beachten!
Besondere Lagerbedingungen beachten.
Nicht zusammen mit brandfördernden oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
An gut belüftetem Ort lagern.
Kühl lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
650 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:0-<75
AGW: 700 mg/m3 (C6-C8 Aliphaten) Spb.-Üf.: 2(II) ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Hydrocarbons 0,1%/c (81 03 571)
- Draeger - Hydrocarbons 2/a (81 03 581)
- Compur - KITA-187 S (551 174)
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:0-<75
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 170 ml/m3 MAK-Kzw / TRK-Kzw: --- MAK-Mow: ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Hydrocarbons 0,1%/c (81 03 571)
- Draeger - Hydrocarbons 2/a (81 03 581)
- Compur - KITA-187 S (551 174)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:0-<75
MAK / VME: 500 ppm (2000 mg/m3)
(Leichtbenzin 60-90 / Essence légère 60-90)
KZGW / VLE: --- ---
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