Certifications 2
Druckdatum 02.03.2018, Überarbeitet am 02.03.2018
Version 01
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
NIGRIN Reinigungstücher
GTIN: 4008153500855
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 50085_0218
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Bestandteil
3-Methoxy-3-methylbutan-1-ol, CAS: 56539-66-3
LC50, (96h), Oryzias latipes: >100 mg/L.
EC50, (3h), Bakterien: >1000 mg/L.
EC50, (48h), Daphnia magna: >1000 mg/L.
IC50, (72h), Algen: >1000 mg/L.
NOEC, (21d), Daphnia magna: 100 mg/L.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Verhalten in Umweltkompartimenten
nicht bestimmt
Verhalten in Kläranlagen
AOX-Hinweis: Keine gefährlichen Bestandteile enthalten.
Enthält keine organischen Komplexbildner, die nach Anhang 49 einen DOC-
Eliminierungsgrad nach 28d von mindestens 80% nicht erreichen (gem. Nr. 406 der Anlage
"Analysen- und Meßverfahren").
Biologische Abbaubarkeit
Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen
Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.
Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten
bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Keine Informationen verfügbar.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Informationen verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für
dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit
dem Entsorger festzulegen.
Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
AVV-Nr. (empfohlen)
200130 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 200129* fallen.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
AVV-Nr. (empfohlen)
150102 Verpackungen aus Kunststoff.
ÖNORM S2100
58203
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, 160712
iun01555 DE-AT









