Safety data sheet Article 16961002
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Nexa Lotte Mottenschutz-Papier
Seite:3/13
Version:
4.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
13.12.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
31.05.2017
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren %
Einstufung
Typ
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
Empenthrin
EG: 259-154-4
CAS: 54406-48-3
0,25 - <2,5
Aqu. akut. Kat. 1, H400
Aqu. chron. Kat. 1, H410
[1]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht
vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche
Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe
leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-
Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die
gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend
sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in
einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der
Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein,
kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen
herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch