Safety Data Sheet Article 22796385
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Nexa Lotte Langzeit Mottenschutz-Hänger
Seite:3/14
Version:
3.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
13.12.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
21.08.2017
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren
%
(Gew.)
Einstufung
Typ
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
Empenthrin
EG: 259-154-4
CAS: 54406-48-3
<1
Aqu. akut 1, H400
Aqu. chron. 1, H410
[1]
Destillate (Erdöl)*
CAS: 64742-47-8
EG: 265-149-8
<5%
Asp. 1, H304
[1]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
* Der Inhaltsstoff „Destillate (Erdöl)“ (CAS-Nummer 64742-47-8) ist nach Anmerkung P der Verordnung EG Nr.
1272/2008 nicht als „karzinogen“ oder „keimzellmutagen“ einzustufen, da der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr.: 200-753-7)
kleiner als 0,1 Gewichtsprozent ist.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen
und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls
vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei
Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder
unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist
durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder
Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es
gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche
Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege
offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,
Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen
Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der
Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff
verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen
Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da
Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei
ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in
die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die