Safety Data Sheet Article 23858437
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:13/14
Version:
2.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
16.03.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
16.03.2017
Gefahrenkriterien
Kategorie
E1: Gewässergefährdend - Akut 1 und Chronisch 1
C9i: Sehr giftig für die Umwelt
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung :
Zutreffend. Kategorie Umweltgefährlich.
Wassergefährdungsklasse :
WGK 3, Anhang Nr. 4
Verweis auf Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS)
Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 500 einhalten
Lagerklasse gemäß TRGS 510: 10
Internationale Vorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
:
Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
:
Nicht gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
RRN = REACH Registriernummer
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
Aqu. akut. Kat. 1, H400 Rechenmethode
Aqu. chron. Kat. 1, H410 Rechenmethode
Ausnahme der Asp.1, H304 Gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008,
Punkt 1.3 (In Sonderfällen geltende Ausnahmen von
den Kennzeichnungsvorschriften), siehe 1.3.3
Volltext der abgekürzten H-Sätze :
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein
H331 Giftig beim Einatmen
H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken