Safety data sheet Article 21017612
Table Of Contents

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Nexa Lotte Kleider- und Textil- Mottenfalle
Seite:2/11
Version:
1.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
22.11.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Nicht eingestuft.
Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort
:
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein
:
Nicht anwendbar.
Prävention
:
Nicht anwendbar.
Reaktion
:
Nicht anwendbar.
Lagerung
:
Nicht anwendbar.
Entsorgung
:
Nicht anwendbar.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
:
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung
:
Fallenartikel mit einem Gemisch (Klebefalle mit aufgeklebtem
Pheromon-Depottropfen)
Es sind keine Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden
Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.