Safety data sheet Article 26263988
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.06.2017 überarbeitet am: 02.02.2017Version 16
Handelsname: NautiChem S40
(Fortsetzung von Seite 1)
45.0
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser oder Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag ärztlichen Rat
einholen (wenn möglich Etikett vorzeigen).
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken. Unverzüglich Arzt hinzuziehen. Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die allgemeinen Hygienemassnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Allgemeine Regeln des vorbeugenden Brandschutzes beachten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Produkt nur in Originalverpackung und geschlossen lagern.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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