Safety Data Sheet Article 26210027

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 30.06.2017
überarbeitet 30.06.2017 (D) Version 1.0
WKT Haftgrundierung P2
Yachticon A. Nagel GmbH - Bürgermeister-Bombeck-Str. 1 - D-22851 Norderstedt Seite 6/13
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Die schweren Dämpfe können eine beträchtliche Entfernung zu einer Zündquelle überbrücken.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft.
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
In Originalverpackung dicht geschlossen halten.
Zusammenlagerungshinweise
Von Lebensmitteln getrennt lagern und transportieren.
Von brennbaren, entzündlichen Stoffen oder Zündquellen fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter aufrecht lagern.
Lagerklasse
3
Brandklasse
B
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerku
ng
67-64-1 Aceton 8 Stunden 1200 500 2(I) AGS, DFG,
EU, Y
71-36-3 Butan-1-ol 8 Stunden 310 100 1(I) DFG, Y
64-17-5 Ethanol 8 Stunden 960 500 2(II) DFG, Y
108-88-3 Toluol 8 Stunden 190 50 4(II) DFG, EU, H,
Y
Kohlenwasserstoffgemische,
Verwendung als Lösemittel
(Lösemittelkohlenwasserstoffe),
additiv-frei - C5-C8 Aliphaten
8 Stunden 1500 2(II) AGS
Kohlenwasserstoffgemische,
Verwendung als Lösemittel
(Lösemittelkohlenwasserstoffe),
additiv-frei - C9-C15 Aliphaten
8 Stunden 600 2(II) AGS
78-10-4 Tetraethylorthosilikat (TEOS) 8 Stunden 12 1,4 1(I) AGS