Safety Data Sheet Article 26210027
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (REACH)
Druckdatum 30.06.2017
überarbeitet 30.06.2017 (D) Version 1.0
WKT Haftgrundierung P2
Yachticon A. Nagel GmbH - Bürgermeister-Bombeck-Str. 1 - D-22851 Norderstedt Seite 11/13
Wert Spezies Methode Bewertung
Karzinogenität
Keine Hinweise auf mögliche
cancerogene Wirkung
vorhanden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Allgemeine Bemerkungen
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.
Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise
Ökologische Daten liegen nicht vor.
Das Produkt darf weder in Gewässer noch in die Kanalisation beziehungsweise Kläranlagen gelangen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in den
Mitgliedstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das
Verwertungsgebot festgeschrieben.
Dementsprechend sind "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden.
Besonderheiten - insbesonders bei der Anlieferung - werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer
geregelt.
Verbrennen in geeigneter Verbrennungsanlage. Die behördlichen Vorschriften sind jedoch zu beachten.
Empfehlung für die Verpackung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung
einer Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.