Safety data sheet Article 23014673

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Naturen BIO Rasendünger
Seite:3/12
Version: 1.1
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum: 12.10.2017
Datum der letzten Ausgabe: 18.05.2015
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht verfügbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht verfügbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung :
Gemisch.
Enhält tierische Nebenprodukte der Kat. 3 nach (EG) Nr.
1069/2009
Es sind keine Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden
Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Hautkontakt :
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken :
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.