Safety Data Sheet Article 17490266
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.04.2015 überarbeitet am: 13.04.2015Versionsnummer 8
Handelsname: Sauerstoff Multitabs
(Fortsetzung von Seite 3)
40.1.0
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
`Q
Atemschutzgerät anlegen.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Gute Entstaubung.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
`bV`bW
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Getrennt von Reduktionsmitteln aufbewahren.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
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Lagerklasse:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
70693-62-8 Pentakalium bis(peroxymonosulfat)bis(sulfat)
MAK vgl.Abschn.IV
77-92-9 Citronensäure
MAK vgl. Abschn. IIb
(Fortsetzung auf Seite 5)
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