Certifications 2
Ventilierte wartungsfreie Bleiakkumulatoren Revisionsdatum 02.02.2021
Seite: 10/13
Sonderabfallcode Kalifornien 792
Dieses Produkt enthält eine oder mehrere Substanzen, die in dem Bundesstaat Kalifornien als gefährlicher Abfall
aufgeführt sind.
Chemische Bezeichnung
Gefährlicher Abfall - Kalifornien
Blei
7439-92-1
Giftig
Belidioxid
1309-60-0
Giftig
Schwefelsäure
7664-93-9
Giftig
Ätzend
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
VRLA-Batterien
Landtransport
Landtransport (ADR / RID)
• UN Nr.: UN2800
• Klassifizierung ADR / RID: Klasse 8
• Offizielle Benennung: BATTERIEN, NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Speicher
• Verpackungsgruppe ADR: nicht zugeordnet
• Tunnelcode: E
• ADR / RID: Neue und ausgediente (gebrauchte) Batterien unterliegen nicht den
Vorgaben des ADR / RID (Sonderbestimmung 598).
Seetransport
Seetransport (IMDG-Code)
• UN Nr.: UN2800
• Klassifikation: Klasse 8
• Offizielle Benennung: BATTERIEN, NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Speicher
• EmS: F-A, S-B
Auslaufsichere Batterien entsprechen den Anforderungen der Sonderbestimmung 238 *Teile 1
& 2; sie unterliegen nicht den Vorgaben der IMDG-Codes und den Transportvorschriften für den
Seetransport.
Lufttransport
Lufttransport (IATA-DGR)
• UN Nr.: 2800
• Klassifikation: Klasse 8
• Offizielle Benennung: BATTERIEN, NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Speicher
• Sonderbestimmung A48: Ein Verpackungstest wird als nicht notwendig erachtet.
• Sonderbestimmung A67: multipower VRLA-Batterien entsprechen den Anforderungen
der Verpackungsvorschrift 872.
Die Batterie muss so für die Beförderung präpariert werden, dass die folgenden Szenarien
ausgeschlossen werden können:
a) Ein Kurzschluss der Batteriepole durch das Verpacken in einem festen, robusten Karton;
UND/ODER
b) Die Batterie wurde mit einer Isolierabdeckung (aus ABS) versehen, die einen Kontakt mit
den Batteriepolen verhindert.
c) Eine unbeabsichtigte Aktivierung wird dadurch verhindert.
Der Schriftzug „NOT RESTRICTED” (nicht beschränkt) und die Nummer der
Sonderbestimmung müssen auf allen Versanddokumenten angegeben werden.
• Sonderbestimmung A164: Die Batterie muss so für die Beförderung präpariert werden,
dass die folgenden Szenarien ausgeschlossen werden können:
a) Ein Kurzschluss der Batteriepole durch das Verpacken in einem festen, robusten Karton;
UND/ODER
b) Die Batterie wurde mit einer Isolierabdeckung (aus ABS) versehen, die einen Kontakt mit
den Batteriepolen verhindert.
c) Eine unbeabsichtigte Aktivierung wird dadurch verhindert.
15. REGULARIEN / VORSCHRIFTEN