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amerikanischen Patents werden sollte(n). Der
Abschreibungsrestwert ist ein von MOTOROLA
ermittelter, gleichwertiger Betrag pro Jahr über die
Lebensdauer des Produkts oder dessen Teile.
MOTOROLA übernimmt keine Haftung hinsichtlich
Ansprüchen für Patentverletzungen, die auf einer
Kombination von hierunter geliefertem Produkt und
Bestandteilen mit nicht von MOTOROLA
bereitgestellter/n Software, Vorrichtungen oder
Geräten basieren. Des Weiteren lehnt MOTOROLA
jegliche Verantwortung für nicht von MOTOROLA
bereitgestellte Zusatzausrüstung oder Software ab,
die in Verbindung mit dem Produkt benutzt wird. Das
Vorangehende stellt die gesamte Haftung von
MOTOROLA hinsichtlich der Verletzung von Patenten
durch das Produkt und dessen Bestandteile dar.
Für urheberrechtlich geschützte MOTOROLA
Software liegen in den Vereinigten Staaten und
anderen Ländern per Gesetz bestimmte
Exklusivrechte für MOTOROLA vor, wie z. B. das
Exklusivrecht für die Vervielfältigung oder den
Vertrieb von Kopien solcher Motorola-Software.
MOTOROLA Software darf ausschließlich mit dem
Produkt verwendet werden, in das diese Software
ursprünglich integriert war, und die Software in einem
derartigen Produkt darf nicht ersetzt, kopiert, verteilt
und in irgendeiner Weise modifiziert oder zum
Herstellen abgeleiteter Erzeugnisse verwendet
werden. Kein anderer Gebrauch derartiger
MOTOROLA Software, einschließlich Änderung,
Modifikation, Reproduktion, Distribution oder Reverse
Engineering bzw. Nachkonstruktion, aber nicht darauf
begrenzt, und keine Ausübung von Rechten an
derartiger MOTOROLA Software ist zulässig. Unter
MOTOROLA Patentschutz und Urheberrecht wird
keine Lizenz stillschweigend, durch Verwirkung eines
Rechts oder auf sonstige Weise erteilt.
VII. ANWENDBARES RECHT:
Diese Garantieerklärung unterliegt den Gesetzen des
Staates Illinois der USA.
Beschränkte Garantie
50
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