Safety Data Sheet Article 21921306

FEUCHT-BLOCKER
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Gefährliche Inhaltsstoffe
:
Portland Cement
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere
Einstufung
R10
Xi; R41, R37/38
R43, R67
N; R51/53
:
Physikalische/chemische
Gefahren
:
Entzündlich.
:
Gesundheitsrisiken
Gefahr ernster Augenschäden. Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Dämpfe können Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
:
Umweltgefahren
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie]
Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Inhaltsstoffe mit nicht
bekannter Ökotoxizität
:
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahrenhinweise
:
Prävention
:
Sicherheitshinweise
Reaktion
:
Lagerung
:
Entsorgung
:
Gefahr
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für
ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P235 - Kühl halten.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen/ nationalen Vorschriften der Entsorgung
zuführen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
Nicht anwendbar.
Allgemein
:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
:
Nicht anwendbar.
0%
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 2/15
20-9-2014.