Safety Data Sheet Article 21921306

FEUCHT-BLOCKER
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
30
F-E, S-E
HI/Kemler-Zahl
14.5.
Umweltgefahren
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
:
Nicht anwendbar.
Notfallpläne
("EmS")
Meeresschadstoff
Meeresschadstoffe
Ja.
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere,
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte
aromatische
Zusätzliche
Informationen
Die Kennzeichnung als umweltgefährlicher
Stoff ist nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in
Mengen von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
Spezielle Vorschriften
640 (E)
Tunnelcode
(D/E)
Die Kennzeichnung als Meeresschadstoff ist
nicht erforderlich, wenn dieser Stoff in Mengen
von ≤5 l oder ≤5 kg transportiert wird.
Ja.
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren, die
senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige
Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Sonstige EU-Bestimmungen
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Europäisches Inventar
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Chemikalien der
Prioritätsliste
(793/93/EWG)
:
Gelistet
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-II-Richtlinie
Dieses Produkt wird unter der Seveso-II-Richtlinie kontrolliert.
Gefahrenkriterien
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 12/15
20-9-2014.